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Jagd & Service

Becquerel-Messung

Die Radiocäsiummessung untersucht eine Wildbretprobe. Der Messwert wird in Becquerel je Kilogramm angegeben.

Untersuchung & Orientierung

Becquerel-Messung im Überblick

Wer Wildbret untersuchen lassen möchte, braucht zuerst einen passenden Kontakt. Die Radiocäsiummessung liefert einen Messwert für die abgegebene Probe; Anforderungen an Entnahme, Menge und Dokumentation klärst du mit der Messstelle.

Diese Seite bündelt die Schritte vor der Abgabe und verweist auf veröffentlichte regionale Anlaufstellen. Eine eigene Messstelle des Jägervereins wird damit nicht zugesagt.

Probenabgabe und Ablauf

Stimme die Abgabe direkt mit der Messstelle ab. Für die Messung werden 500 g reines Muskelfleisch benötigt. So erhältst du die für deinen Fall passenden Angaben, bevor du eine Probe vorbereitest.

  • Welche Probenmenge und Verpackung werden benötigt?
  • Welche Angaben müssen der Probe beiliegen?
  • Wann ist die Annahme möglich und welche Gebühren fallen an?
  • Welches Messprotokoll wird gegebenenfalls für einen Schadensausgleich benötigt?

Messstellen und Ansprechpartner

Probe und Messprotokoll

  1. Termin abstimmen

    Probenmenge, Verpackung, Kosten und Annahmezeit vorab klären.

  2. Stück erfassen

    Die vereinbarten Angaben zu Gewicht, Geschlecht und Alterszuordnung festhalten.

  3. Probe abgeben

    500 g reines Muskelfleisch mit den vereinbarten Stückdaten zur Messstelle bringen.

  4. Messen lassen

    Die Messstelle ermittelt den Radiocäsiumwert in Becquerel je Kilogramm.

  5. Protokoll sichern

    Vollständiges Messprotokoll und Kostenbeleg mitnehmen und aufbewahren.

Entsorgung und Ausgleich

Nach der amtlichen BayernPortal-Information darf Wildbret mit mehr als 600 Becquerel Radiocäsium je Kilogramm nicht in den Handel gelangen. Für nicht verwertbares, entsprechend belastetes Wildbret kann Schadensausgleich beantragt werden.

Nachweise zusammenstellen

  • Messprotokoll einer anerkannten Messstelle mit Datum und Ergebnis
  • Originalbeleg über Untersuchungskosten
  • Amtlicher Vernichtungsnachweis Kategorie 1 mit Handelspapiernummer und Datum im Original

Entsorgung und Nachweisverfahren vorab mit der zuständigen Behörde beziehungsweise Tierkörperbeseitigung abstimmen.

Antrag einreichen

Das BayernPortal nennt die zuständige untere Jagdbehörde als Einreichungsstelle. Sie prüft und registriert den Antrag und gibt ihn an das Bundesverwaltungsamt weiter. Der Ausgleich betrifft Wildbret und Strahlenmessung; Vernichtungskosten sind laut Leistungsbeschreibung nicht umfasst.

Amtliche Leistung und Antragsformulare ↗

Quelle: BayernPortal: Ausgleichszahlung für Wildbret ↗

Behördliche Ansprechpartner

Der ältere regionale Leitfaden nennt das Veterinäramt für die Weiterleitung der Unterlagen. Die aktuelle BayernPortal-Leistung nennt dagegen die untere Jagdbehörde. Frage beim Landratsamt nach dem örtlichen Einreichungsweg, bevor du Originalunterlagen verschickst.

Quelle: Landkreis: Veterinäramt ↗