
Wann ist eigentlich Notzeit?
Im bayerische Jagdgesetz ist zwar zu lesen, dass der Revierinhaber in der Notzeit verpflichtet ist zu füttern und logischerweise müssten dazu auch erforderliche Fütterungsanlagen unterhalten werden ...
Aaaaaber, in vielen Revieren und im Staatswald gibt es solche Fütterungsanlagen gar nicht mehr.
Schnee, gefrierender Regen und Harsch sind für unser Wild jetzt schon eine Herausforderung. Man darf gespannt sein, wie der Winter sich noch entwickelt und ob offiziell Notzeit ausgerufen wird (dafür wäre die Untere Jagdbehörde zuständig), wie z. B. im Landkreis Aurich im hohen Norden ganz aktuell.
