Zulassung von Nachtzielgeräten zur Schwarzwildbejagung
Nachtzielgeräte erlaubt
Der Landkreis Neumarkt i.d.Opf. erlässt die Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 8 vom 29.04.2020 zur Verwendung von dual-use Nachtzielgeräten zur ausschließlichen Bejagung von Schwarzwild.
Diese Regelung dient insbesondere der Wildseuchenbekämpfung, weil sie eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Wildschweinpopulation im Landkreis Neumarkt verhindern soll, indem eine präventive Verringerung des Schwarzwildbestandes durch eine verstärke Bejagung mit effizienten Mitteln ermöglicht wird.
Fälle der ASP bei Wildtieren wurden bereits in Polen und der Tschechischen Republik in einer geringen Entfernung zu Deutschland bzw. Bayern nachgewiesen.