das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat mit beiliegendem Schreiben (UMS vom 19. August 2024, Az.: 46h-G8750-2024/7-21) über die Fortsetzung der Aufwandentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild informiert. Danach wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als staatliche Abrechnungsstelle das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren für das Jagdjahr 2023/2024 fortführen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegendem Schreiben sowie der Website des LGL unter folgen Link
Bezüglich des Hinweises im Erstattungsantrag des LGL, wonach „Nachtragungen auf der Streckenliste von der unteren Jagdbehörde bestätigt“ werden müssten, wurde das StMUV bereits um Richtigstellung gebeten. Der Revierinhaber hat die mit dem 31. März abgeschlossene und unterschriebene Streckenliste gemäß § 16 Abs. 2 Satz 5 AVBayJG nach Ablauf des Jagdjahres, spätestens bis zum 10. April, der Jagdbehörde vorzulegen. Dementsprechend können keine Nachtragungen auf der Streckenliste vorliegen.