"Der Stolz des Jägers ist sein Hund bringt der verloren, was da wund, und jagt er, was da krank, zu Stand, so ist das Waidwerk Hand in Hand."
Der Hund, unser vierbeiniger Begleiter, ist für die Jägerin oder den Jäger viel mehr als ein Freund und Familienmitglied. Er ist bei der Jagdausübung eine unverzichtbare Hilfe.
Das bayerische Jagdgesetz schreibt bei bestimmten Jagdarten, wie Such-, Riegel-, Drück-, und Treibjagd, sowie bei der Jagd auf Wasserwild und der Baujagd den Einsatz eines brauchbaren Hundes vor. Auch ein zur Nachsuche verwendeter Hund muss brauchbar sein. Bis ein Hund allerdings zum „ brauchbaren Jagdhelfer“ wird, muss er solide ausgebildet werden und eine Prüfung ablegen. Die einzelnen Prüfungsfächer sind:
Allgemeine Führigkeit und sicheres Ablegen an einem Gegenstand,
Hasenspur, Schussfestigkeit, Vorstehen, ggf. Verteidigungsschärfe für die Anlageprüfung,
Schweißarbeit; Ziel Verbandsschweißprüfung (VSwP) oder vergleichbare Prüfung,
Schleppenarbeit mit Apportieren gemäß den Anforderungen der Verbandsgebrauchsprüfung,
Bringen von verschiedenen Gegenständen auf der Führerrückfährte,