Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung
Mit dem Vegetationsgutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung, beeinflusst durch die Verbiss- und Fegeschäden unseres Schalenwildes.
Die höchst umstrittene Methode, welche seit dem 13.05.1986 durch Vertreter der Forstbehörden angewendet wird empfiehlt über den Umfang des Abschusses unseres Schalenwildes in all unseren Revieren.
Die Gesetzliche Grundlage ist im Artikel 32 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) festgeschrieben. Hier heißt es:
“Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen…"
Zusammengefasst ergibt sich aus dem Gutachten für unsere Hegeringe folgendes Ergebnis: