Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können die Jagdscheine im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. dieses Jahr (wie bereits im letzten Jahr) nur auf schriftlichen Antrag per Post verlängert werden. Der zur Verlängerung anstehende Jagdschein sollte daher:
rechtzeitig (jedoch frühestens ab Februar 2022)
unter Angabe des gewünschten Verlängerungszeitraums
mit einem den kompletten Zeitraum der gewünschten Verlängerung abdeckenden Versicherungsnachweises und
ggf. einem aktuellen Passbild (wenn der Jagdschein bereits voll ist)
an die Untere Jagdbehörde geschickt werden. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einer Kostenrechnung zurück.
HINWEIS: Jäger die den Jagdschein zum ersten Mal lösen möchten, müssen weiterhin einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. In diesem Fall ist die postalische Ausstellung nicht möglich.