Unsere Jagdhunde haben teilweise einen recht gefährlichen Job. Wer mit vollem Einsatz auf Schwarzwild stöbert, kommt nicht selten selbst zu Schaden, sei es beim Jagen über eine Straße, sei es beim Binden einer Sau, sei es auf der Nachsuche. Unsere Hunde kommen aus wertvollen Zuchten und haben eine langwierige Ausbildung hinter sich, schon deshalb ein empfindlicher Verlust, wenn dem vierbeinigen Jagdkameraden etwas zustößt, ganz zu schweigen vom ideellen Wert. Trotzdem stellen viele Hundeführer Ihre Hunde für das Gelingen einer Gesellschaftsjagd zur Verfügung, denn ohne die Arbeit der Hunde, gibt es auch keinen Jagderfolg.
Mit Beschluss vom 14.09.2022 nimmt ab dem 01.07.2023 nun auch der Jägerverein Berching-Dietfurt an der Gruppenunfallversicherung Jagdhunde teil.
Leistungen:
Versichert sind der Tod, die ärztliche Nottötung infolge eines Unfalls während des Jagdbetriebs, einschließlich der Nachsuche nach einer Drückjagd, Diebstahl und Raub während des Jagdbetriebs und die Tierarztkosten.
Folgende Leistungen werden dabei abgedeckt:
Die Versicherungssumme beträgt für den geprüften Hund im Todesfall 1.000 Euro, für den ungeprüften Hund 750 Euro, für Welpen bis zum Alter von sechs Monaten wird der nachgewiesene Kaufpreis bis max. 600 Euro entschädigt.
für den Nachsuchenhund beträgt die Versicherungssumme 3.000 Euro im Todesfall Dies gilt nicht nur für Schweißhunde, sondern für alle Hunde, die der Jagdleiter zur Nachsuche der Gesellschaftsjagd bestimmt hat.
Tierarztkosten werden innerhalb der vorgenannten Summen bis zu 2.000 Euro ersetzt mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro.
Die Versicherung gilt für Unfälle auf allen Gesellschaftsjagden, Treib- und Drückjagden, auch für die Entenjagd und die Baujagd, mit mehr als vier Personen
auch für Maisjagden – das ist einmalig in Deutschland.
Mitversichert sind außerdem die Nachsuchen nach der Gesellschaftsjagd.
Die Versicherung gilt für Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden in den benachbarten Bundesländern und im benachbarten Ausland (Baden-Württemberg, Hessen, Tschechien, Österreich…) mit mehr als vier Personen. Das heißt, wenn eine Kreisgruppe beitritt, sind die Hunde ihrer Mitglieder auf allen Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden in den benachbarten Bundesländern und im benachbarten Ausland versichert.
Nicht versichert sind Hunde, die auf Jagden in den Staats- und Bundesforsten zu Schaden kommen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für kommerziell eingesetzte Jagdhunde (Kilometergeld bis zu 0,5 Euro pro km gilt nicht als Bezahlung)