Entschädigungsantrag Radiocäsium

 

Enschädigung Radiocäsium

Diese Ausfüllhilfe ist für Jäger, welche im Landkreis Neumarkt i.d.OPF. Wildschweine erlegten, und eine Antrag auf Schadensausgleich nach Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei der zuständigen Behörde stellen möchten.

Merkmale des Wildes aufnehmen

  • Aufgebrochenes Stück wiegen
  • Geschlecht bestimmen
  • feststellen, ob das Zahnalter über 12 Monate ist

Probe entnehmen und messen lassen

  • Entnehmen 500g Muskelfleisch. (Kein Fett, keine Innereien)
  • Probe an eine Messtation bringen und messen lassen.
  • Dortigen Befund vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitnehmen. (Wird auch gerne per E-Mail verschickt)
  • Messtationen findest du hier.

Tierkörperbeseitigungsanstalt beauftragen

  • Beauftrage die Tierkörperbeseitigungsanstalt zur Abholung des Wildkörpers.
  • Handelspapiere aushändigen lassen (kommt in der Regel per E-Mail)
  • Zuständig ist “ZTS-Plattling“, (Tel.: 099 31/ 9172-0) oder online beauftragen.

Antrag auf Schadensausgleich ausfüllen

  • Den Antrag auf Schadensausgleich für radioaktiv belastetes Wildbret ausdrucken.
  • Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • In der Anlage ankreuzen, ob es sich um einen Frischling oder ein sonstiges Stück Schwarzwild handelt. Sollte das Tier älter als ein Frischling sein, bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift hinter „Sonstiges Schwarzwild".

Antrag-auf-Schadensausgleich-RCM

Antrag einsenden

  • Diesen Antrag mit der Anlage, dem Messprotokoll und dem Handelspapier der Tierkörperbeseitigungsanstalt dem Veterinäramt Neumarkt i.d.OPf. zusenden. (Postfach 1405, 92304 Neumarkt)

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