Streckenliste A B in Papierform, digitale Streckenliste
Für die Revierinhaber, die sich bei der digitalen Streckenliste nicht oder noch nicht beteiligt haben, steht die Streckenliste A und B auf der Website des Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
unter Formulare oder unter dem Link: Streckenliste A B zum Download bereit.
Revierinhabern, die sich schon bei der digitalen Streckenliste angemeldet haben, sollten folgendes beachtet.
Da es derzeit noch nicht möglich ist, durch die Software die Unterschriftserfordernisse nach § 16 Abs. 2 AVBayJG zu ersetzen, ist es weiterhin erforderlich, eine unterschriebene Streckenliste bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. abzugeben.
Dieses Formular können Sie, nachdem die Daten übermitteln worden sind, mit Hilfe der Software ausdrucken (siehe Anleitung).
Die ausgedruckte Streckenliste muss vom Revierinhaber unterschrieben werden und kann beim Hegegemeinschaftsleiter abgegeben werden oder alternativ muss diese bis zum 10.04.2024 zur Unteren Jagdbehörde geschickt werden.
Ob die Aufwandsentschädigung für das erlegte Schwarzwild im Jagdjahr 2023/2024 fortgeführt wird, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Revierinhaber die eine evtl. Aufwandsentschädigung beantragen möchten, sollten zu der originalen Streckenliste eine Kopie beilegen.
Die Kopie wird dann von der Unteren Jagdbehörde bestätigt und an den Revierinhaber zurückgeschickt.