Gemeinsam mit den Jägerverein Hubertus Neumarkt und Jura Parsberg sowie der Kreisgruppe Neumarkt planen wir im Februar 2023 einen Wiederladelehrgang nach §32 Ersten Verordnung zum SprengG. durchzuführen.
Die Ausbildung findet am 26.02 und – 27.02.2023 im Vereinsheim der Kreisgruppe Neumarkt statt.
Wichtig zur Teilnahme ist das Vorliegen einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34-1.VO SprengG, die beim zuständigen Landratsamt rechtzeitig beantragt werden muss.
Eine Anmeldung ist über das verlinkte Formular durchzuführen. Wichtig ist hier das Kreuz bei „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“ zu setzen. Hier geht´s zur Anmeldung